Inhaberqualifikation:
„Mit den im Folgenden aufgeführten Ausbildungen erfülle ich die Qualifikationsanforderungen der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 in vollem Umfang.“
Qualität im Kfz-Sachverständigenwesen neu denken:
Die Anforderungen an Kfz-Sachverständige werden sich in den kommenden Jahren spürbar verändern. Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 setzt Maßstäbe für eine fundierte, praxisnahe und transparente Qualifikation.
Was bedeutet das?
Höhere Standards: Sachverständige müssen nachweislich über umfassende technische und rechtliche Kenntnisse verfügen.
Mehr Transparenz: Auftraggeber sollen klar erkennen können, welche Qualifikationen und Zertifizierungen vorliegen.
Verlässliche Gutachten: Nur durch konsequente Weiterbildung und Einhaltung der Richtlinien entstehen belastbare Ergebnisse.
Für Auftraggeber heißt das: Die Auswahl des richtigen Sachverständigen wird entscheidender denn je.
Wer auf öffentlich bestellte und vereidigte Experten oder zertifizierte Fachleute (z. B. IFS, ZAK) setzt, investiert in Qualität und Rechtssicherheit.
-
Bachelor Professional im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk (EQR Level 6)
-
Handwerksmeister im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk (HWK Ostwestfalen-Lippe)
-
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Fachrichtung Mechaniker (inkl. Unfall- und Karosserieinstandsetzung)
-
Mitglied im Bundesverband freiberuflicher und unabhängiger Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK)
- Durch die ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Fzg.-Schäden und -Bewertung
-
Fachkundiger für Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen (Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen)
-
Vom AWG geprüfter und vom BVSK anerkannter Sachverständiger für Reisemobile und Wohnanhänger
