Qualifikation

Inhaberqualifikation:

„Mit den im Folgenden aufgeführten Ausbildungen erfülle ich die Qualifikationsanforderungen der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 in vollem Umfang.“

Qualität im Kfz-Sachverständigenwesen neu denken:

Die Anforderungen an Kfz-Sachverständige werden sich in den kommenden Jahren spürbar verändern. Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 setzt Maßstäbe für eine fundierte, praxisnahe und transparente Qualifikation.

Was bedeutet das?

Höhere Standards: Sachverständige müssen nachweislich über umfassende technische und rechtliche Kenntnisse verfügen.

Mehr Transparenz: Auftraggeber sollen klar erkennen können, welche Qualifikationen und Zertifizierungen vorliegen.

Verlässliche Gutachten: Nur durch konsequente Weiterbildung und Einhaltung der Richtlinien entstehen belastbare Ergebnisse.

Für Auftraggeber heißt das: Die Auswahl des richtigen Sachverständigen wird entscheidender denn je.

Wer auf öffentlich bestellte und vereidigte Experten oder zertifizierte Fachleute (z. B. IFS, ZAK) setzt, investiert in Qualität und Rechtssicherheit.

  • Bachelor Professional im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk (EQR Level 6)

  • Handwerksmeister im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk (HWK Ostwestfalen-Lippe)

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Fachrichtung Mechaniker (inkl. Unfall- und Karosserieinstandsetzung)

  • Mitglied im Bundesverband freiberuflicher und unabhängiger Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK)

  • Durch die ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Fzg.-Schäden und -Bewertung
  • Fachkundiger für Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen (Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen)

  • Vom AWG geprüfter und vom BVSK anerkannter Sachverständiger für Reisemobile und Wohnanhänger

Kontakt per Telefon