Immer öfter kommt es vor, dass Versicherungen der oder dem Geschädigte/ en gegenüber fälschlicher Weise behaupten, dass die Kosten für ein Gutachten von einem freien Sachverständigen nicht von der Versicherung beglichen werden.
Bevor Sie einen Sachverständigen der bei der Versicherung angestellt ist, oder einen Sachverständigen, der öfter von Versicherung beauftragt wird, dass Gutachten für den Schaden an ihrem Fahrzeug beurteilen lassen, sollten Sie darüber nachdenken, ob diese Sachverständigen wirklich neutral arbeiten werden.
Vielen Dank an den BVSK e.V.